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Die anliegende Hundesteuersatzung wird mit Wirkung zum 01.01.2022 beschlossen..
Beschluss: Der Fachausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde die anliegende Hundesteuersatzung mit Wirkung zum 01.01.2022 zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür
Beschluss: Die anliegende Hundesteuersatzung wird mit Wirkung zum 01.01.2022 beschlossen..