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Gemäß § 155 Abs. 1 Nr. 4 des NKomVG wurde vom 11.10. bis 21.10.2021 die Gemeindekasse unvermutet geprüft. Weil die Gemeinde Diekholzen kein eigenes Rechnungsprüfungsamt vorhält, wurde die Kassenprüfung gem. § 153 Abs.3 NKomVG durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim geprüft.
Die Prüfung erstreckt sich regelmäßig darauf, ob der Aufbau der Kasse und ihrer Einrichtungen und die Durchführung der Kassengeschäfte den Vorschriften der §§ 36 bis 43 KomHKVO sowie den übrigen, die Aufgaben der Gemeindekasse betreffenden gesetzlichen Bestimmungen und den gegebenen Dienstanweisungen entsprechen.
Vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim wurde folgende Stellungnahme nach Abschluss der Prüfung abgegeben:
- Die Prüfung hat keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben.
- Das Kassen- und Buchhaltungswesen der Gemeinde Diekholzen ist nach den Vorschriften über die Kassenführung gem. § 126 NKomVG zuverlässig eingerichtet.
- Die Bestimmungen der KomHKVO sowie die örtlichen Vorschriften sind eingehalten.
- Die Kassensicherheit ist gewährleistet.
Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Hildesheim
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Anlagen: | |||||
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1 | Bericht über die unvermutete örtliche Prüfung der Kasse der Gemeinde Diekholzen 2021 (6336 KB) |