Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen | ||||||||
TOP: | Ö 18 | |||||||
Gremium: | Rat der Gemeinde Diekholzen | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 16.12.2021 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 18:00 - 20:35 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Turnhalle der Grundschule Diekholzen | |||||||
Ort: | ||||||||
2021/638 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Diekholzen Nr. 32 "Schützenstraße 6" | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
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Ratsherr Josewski sieht das Vorhaben nach wie vor kritisch. Zum einen sei die Entwässerung in dem Bereich bei starken Regenfällen schon jetzt problematisch. Zum anderen werde sich die ohnehin schwierige Parkplatzsituation noch verschärfen. Die Fraktion der Grünen werde dagegen stimmen.
Beschluss:
1. Der Rat der Gemeinde Diekholzen beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Diekholzen Nr. 32 „Schützenstraße 6“ für den in der angefügten Karte dargestellten Bereich im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB.
2. Das Büro Keller, Hannover, wird beauftragt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 32 anzufertigen.
3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen (§ 13 Abs. 2 Nr. 1). Der betroffenen Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen der Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gegeben.
4. Dem Entwurf der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Diekholzen Nr. 32 „Schützenstraße 6“ mit Begründung wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:15 |
| Nein-Stimmen: | 3 | Enthaltungen: | 1 |