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Auszug - Neufassung der Gefahrenabwehrverordnung  

Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen
TOP: Ö 11
Gremium: Rat der Gemeinde Diekholzen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 16.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: Turnhalle der Grundschule Diekholzen
Ort:
2021/545 Neufassung der Gefahrenabwehrverordnung
   
 
Status:öffentlich  

Der Vorsitzende führt in den TOP ein.

 

Ratsherr Berchelmann befürwortet eine nochmalige Überarbeitung der aktualisierten Verordnung. Er sieht in der Nouvellierung eine Überreglementierung und nennt dafür Beispiele. Er bezieht sich unter anderem auf den Passus, dass Hausnummern von der Straße aus auch bei Dunkelheit gut sichtbar sein müssen. Hier sollte den Hausbesitzern von der Verwaltung auch eine Lösung zur Umsetzung angeboten werden. Ausserdem könne seiner Ansicht nach die Einhaltung der neu festgelegten Regelungen nicht in dem notwendigen Umfang überprüft werden. Er schlägt vor, statt der Ausweitung der Regelungen zur Absicherung der Verwaltung vor Haftungsansprüchen, einen Paragraphen zum allgemeinen Haftungsausschluss in die Verordnung aufzunehmen. Herr Schmidt weist ausdrücklich darauf hin, dass ein allgemeiner Haftungsausschluss rechtlich nicht möglich ist.

 

Die in der Neufassung der Verordnung aufgenommenen erweiterten Regelungsbereiche werden im Gremium jedoch mehrheitlich positiv gesehen und als notwendig erachtet.
 

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Diekholzen beschließt die Verordnung der Gemeinde Diekholzen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Gefahrenabwehrordnung) wie sie der Vorlage als Anlage beigefügt ist.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

18

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

0

 

 

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