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Mit der Vorlage 2021/553 wurde die Verwaltung der Gemeinde Diekholzen beauftragt, die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu prüfen und ins Verfahren zu bringen.
Die Kosten für die Prüfung und das Verfahren trägt der Vorhabenträger, LP Projekt GmbH - Herr Daniel Lietmeyer.
Für die Aufstellung des B-Plans wurde das Planungsbüro Keller beauftragt.
Da es sich um eine Planung im sogenannten unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB handelt und die Parameter für ein beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB erfüllt werden, soll dieses beschleunigte Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes angewendet werden.
Die Festlegungen des Entwässerungskonzeptes werden in einem Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger gesondert vereinbart.
1. Der Rat der Gemeinde Diekholzen beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Diekholzen Nr. 32 „Schützenstraße 6“ für den in der angefügten Karte dargestellten Bereich im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB.
2. Das Büro Keller, Hannover, wird beauftragt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 32 anzufertigen.
3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen (§ 13 Abs. 2 Nr. 1). Der betroffenen Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen der Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gegeben.
4. Dem Entwurf der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Diekholzen Nr. 32 „Schützenstraße 6“ mit Begründung wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.
Bebauungsplan Diekholzen Nr. 32 „Schützenstraße 6“, einschl. Begründung
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Anlagen: | |||||
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1 | DI41 Schützenstraße 6 22-11-2021 (4880 KB) |