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Im Jahr 2016 prüfte der Landesrechnungshof im Rahmen einer überörtlichen Kommunalprüfung die „Gebührenerhebung und Strategien bei der Schmutzwasserbeseitigung“ auch in der Gemeinde Diekholzen.
Die vom Landesrechnungshof damals gegebenen Handlungsempfehlungen zur Trennung von Schmutz-und Regenwasser sind in der Gemeinde Diekholzen inzwischen umgesetzt worden.
In der Sitzung am 26.09.2019 hat der Rat beschlossen, dass für Schmutz-und Regenwasser getrennte Gebühren erhoben werden sollen.
Die Fa. Comuna hat für uns eine Vorauskalkulation erarbeitet. Danach liegen die Gebührensätze unter Berücksichtigung eines Ausgleichs von Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen aus vorangegangenen abgeschlossenen Jahren für die Kalkulationsperiode des Jahres 2022 für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung kostendeckend bei 2,68 €/m³ und für die Niederschlagswasserbeseitigung der Grundstücke kostendeckend bei 0,07 €/m².
Hinzu kommt, dass die SEHi Hildesheim aufgrund vorliegender Untersuchungen den Abrechnungssatz für den Fremdwasseranteil des Abwassers im Vertrag, der ab dem 01.01.2022 in Kraft treten soll, von 15% auf 40% angehoben hat.
Diese Erhöhung war bei der Erstellung der Vorauskalkulation von der Fa. Comuna noch nicht bekannt. Dies führt dazu, dass sich der durch die Fa. Comuna kalkulierte Abwassersatz für Schmutzwasser für eine zukünftige Kostendeckung um weitere 0,35 € von 2,68 € auf
3,03 € erhöht.
Die Abwasserbeseitigungssatzung und die Abwassergebührensatzung wurden entsprechend angepasst.
Der Rat der Gemeinde Diekholzen beschließt die beiliegende Abwasserbeseitigungssatzung und die Abwassergebührensatzung
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Diekholzen VK2022 SW-NW ab 18.10.2021 Endfassung-a (228 KB) | |||
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2 | Abwasserbeseitigungssatzung - Entwurf 3 08.10.21 (370 KB) | |||
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3 | Erhebung der Abgaben (002) (205 KB) |