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Vorlage - 2021/545  

Betreff: Neufassung der Gefahrenabwehrverordnung
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Generations-, Kultur- und Sportausschuss Vorbereitung
06.12.2021 
Sitzung des Generations-, Kultur- und Sportausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Diekholzen Entscheidung
16.12.2021 
Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Rat der Gemeinde Diekholzen hat am 08.06.2010 die Verordnung zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Diekholzen (SOG-VO) beschlossen.

 

Diese Verordnung ist dringend überarbeitungsbedürftig.

 

Die Regelungsbereiche Störungen und Verunreinigungen, Lärm und offene Feuer waren bisher nicht berücksichtigt, sind jedoch regelmäßig Inhalt von Anfragen und Beschwerden aus der Bevölkerung. Andere Regelungsbereiche bedürfen einer Konkretisierung.

Bislang war es in vielen Bereichen auch nicht möglich, Verstöße zu ahnden bzw. an den Landkreis zur Ahndung weiterzugeben.

 

Die aktuell geltende Verordnung ist dieser Beschlussvorlage beigefügt.

 

 

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Der Rat der Gemeinde Diekholzen beschließt die Verordnung der Gemeinde Diekholzen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Gefahrenabwehrordnung) wie sie der Vorlage als Anlage beigefügt ist.

 

 

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SOG-VO (alt)

Synopse der alten Verordnung mit Entwurf neue Verordnung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 SOG-VO (alt) (1656 KB)      
Anlage 2 2 2021-11-16 - Gegenüberstellung Gefahrenabwehrverordnung (476 KB)      
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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen