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Der Rat der Gemeinde Diekholzen hat am 08.06.2010 die Verordnung zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Diekholzen (SOG-VO) beschlossen.
Diese Verordnung ist dringend überarbeitungsbedürftig.
Die Regelungsbereiche Störungen und Verunreinigungen, Lärm und offene Feuer waren bisher nicht berücksichtigt, sind jedoch regelmäßig Inhalt von Anfragen und Beschwerden aus der Bevölkerung. Andere Regelungsbereiche bedürfen einer Konkretisierung.
Bislang war es in vielen Bereichen auch nicht möglich, Verstöße zu ahnden bzw. an den Landkreis zur Ahndung weiterzugeben.
Die aktuell geltende Verordnung ist dieser Beschlussvorlage beigefügt.
Der Rat der Gemeinde Diekholzen beschließt die Verordnung der Gemeinde Diekholzen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Gefahrenabwehrordnung) wie sie der Vorlage als Anlage beigefügt ist.
SOG-VO (alt)
Synopse der alten Verordnung mit Entwurf neue Verordnung
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | SOG-VO (alt) (1656 KB) | |||
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2 | 2021-11-16 - Gegenüberstellung Gefahrenabwehrverordnung (476 KB) |