Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen | ||||||||
TOP: | Ö 12 | |||||||
Gremium: | Rat der Gemeinde Diekholzen | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 16.12.2021 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 18:00 - 20:35 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Turnhalle der Grundschule Diekholzen | |||||||
Ort: | ||||||||
2021/637 Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
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Der BGM verweist auf die vorangegangenen Beratungen im Finanzausschuss. Aufgrund der ersten Erkenntnisse aus der Haushaltsplanung für das Jahr 2022 empfiehlt der Fachausschuss den Hebesatz der Grundsteuer B auf mind. 390 Prozent zu erhöhen, da sich aus der Mittelanmeldung der Ämter für 2022 ein Haushaltsdefizit von über 600.000,-€ ergibt. Einen Teil soll die Erhöhung der Grundsteuer B abdecken.
Ratsherr Glados räumt ein, dass es keinen richtigen Zeitpunkt gibt, um die Steuern zu erhöhen, aber es gebe keinen schlechteren Zeitpunkt als jetzt, da die Bürger*innen im Moment in vielen Bereichen, wie beispielsweise der Energiekosten erhebliche Preissteigerungen verkraften müssen. Der BGM weist darauf hin, dass die Gemeinde im gleichen Maße durch die Kostenerhöhungen betroffen ist. Die Verwaltung stehe vor vielen Aufgaben. Erhebliche Sanierungsmaßnahmen im Bereich des Abwassernetzes, der Straßen und gemeindeeigenen Gebäude sind zu bewältigen. Die Gemeinde müsse handlungsfähig bleiben. Die einzelnen Fraktionen sehen unterschiedliche Erhöhungen für notwendig an. Ratsherr Josewski fordert, den Haushalt nach möglichen Einsparungen zu „durchforsten“. Nach kontroverser Diskussion schlägt Ratsherr Küster vor, als Mittelwert den Hebesatz auf 405 Prozent anzuheben. Das Gremium kommt überein, zwei unterschiedliche Beschlußvorschläge zu formulieren und abzustimmen.
Beschluss:
1. Der Hebesatz der Grundsteuer B wird zum 01.01.2022 auf 420 erhöht, Verwaltung und Rat werden im Vorfeld die Ausgabenseite des HH 2022 noch intensiv überprüfen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 0 Nein-Stimmen:18 Enthaltungen:1
2. der Hebesatz der Grundsteuer B wird zum 01.01.2022 auf 405 erhöht, Verwaltung und Rat werden im Vorfeld die Ausgabenseite des HH 2022 noch intensiv überprüfen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 17 | Nein-Stimmen: | 2 | Enthaltungen: | 0 |