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Die zurzeit gültige Hundesteuersatzung trat am 01.01.2002 in Kraft. Die Steuer beträgt seitdem für jeden Hund 60 € jährlich
In den umliegenden Gemeinden erfolgt eine Staffelung der Steuer nach der Anzahl der Hunde und die Steuer für die „gefährlichen“ Hunde liegt deutlich über der Steuer für die anderen Hunde.
Die Hundesteuersatzung wurde aus diesem Grund wie folgt angepasst:
a) für den ersten Hund 72,00 €
b) für den zweiten Hund 96,00 €
c) für jeden weiteren Hund 120,00 €
d) für den ersten Hund nach § 3 Abs. 2 348,00 €
e) für jeden weiteren Hund nach § 3 Abs. 2 456,00 €
Erstmalig müssen nach dieser Satzung Hundebesitzer von gefährlichen Hunden mehr Steuern für ihre Hunde zahlen (§ 3 Abs. 2 der Satzung).
Als gefährlich werden die folgenden Hunderassen eingestuft:
American Staffordshire-Terrier
Staffordshire-Bullterrier
Bullterrier
Pitbull-Terrier
Durch die Umsetzung der geänderten Hundesteuersatzung kommt es zu Mehreinnahmen in Höhe von ca. 7.000 €.
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Satzung_Diekholzen (002) (466 KB) | |||
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2 | Kopie von Hundesteuer der Gemeinden mit Satzungsdatum (11 KB) | ![]() |