Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden. Mehr Informationen zum Datenschutz
Es wird festgestellt, dass dem Schulausschuss gemäß § 110 NSchG je ein/e Vertreter/in des Schulelternrates sowie ein/e Vertreter/in der Lehrkräfte angehören. Diese sind durch den Schulelternrat bzw. durch die Lehrkräfte zu bestimmen.
Auf Vorschlag der Fraktionen/ Gruppen werden nachfolgende, dem Rat nicht angehörende Personen, gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG berufen:
Es wird festgestellt, dass dem Schulausschuss gemäß § 110 NSchG je ein/e Vertreter/in des Schulelternrates sowie ein/e Vertreter/in der Lehrkräfte angehören. Diese sind durch den Schulelternrat bzw. durch die Lehrkräfte zu bestimmen.
Weiterhin wird festgestellt, dass auf Vorschlag der Fraktionen nachfolgende, dem Rat nicht angehörende Personen, gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG berufen werden: