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Die Festlegung der Ausschusssitze liegt im Ermessen des Rates gemäß § 71 Abs. 2 S. 1 NKomVG.
In der vergangenen Wahlperiode bestanden alle Fachausschüsse aus sieben Ratsmitgliedern.
Die Sitze in den Fachausschüssen werden entsprechend dem Verhältnis der Mitgliederzahl der einzelnen Fraktionen oder Gruppen zur Mitgliederzahl aller Fraktionen und Gruppen verteilt. Die Berechnung erfolgt entsprechend § 71 Abs. 2 S. 2 NKomVG nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren.
Sollte es zu gleichen Zahlenbruchteilen kommen, so entscheidet das von der / dem Ratsvorsitzenden zu ziehende Los.
Der Rat der Gemeinde Diekholzen legt die Anzahl der Fachausschussmitglieder auf ____ Ratsmitglieder fest.
Nachfolgende Sitzverteilung für die Fachausschüsse wird wie folgt festgestellt:
________________________ ______ Fachausschusssitze
(Name der Fraktion/ Gruppe)(Anzahl der Sitze)
________________________ ______ Fachausschusssitze
(Name der Fraktion/ Gruppe)(Anzahl der Sitze)
________________________ ______ Fachausschusssitze
(Name der Fraktion/ Gruppe)(Anzahl der Sitze)
________________________ ______ Fachausschusssitze
(Name der Fraktion/ Gruppe)(Anzahl der Sitze)