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Vorlage - 2016/114  

Betreff: Beschluss über die Anzahl der stellvertretenden Bürgermeister/innen aus den Beigeordneten und Reihenfolge der Vertretung sowie die Wahl der Stellvertreter/innen
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Rat der Gemeinde Diekholzen Entscheidung
03.11.2016 
Konstituierende Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen geändert beschlossen   

Gemäß § 81 Abs. 2 NKomVG wählt der Rat bis zu drei ehrenamtliche Stellvertreter/innen aus der Mitte der Beigeordneten (Mitglieder des Verwaltungsausschusses). In den vorherigen Wahlperioden wurden jeweils zwei Stellvertreter/innen gewählt.

 

 


Es wird bestimmt, dass die Bürgermeisterin durch ein/ zwei/ drei Beigeordnete vertreten wird. Sie führen die Bezeichnung 1. Stellvertretende/r Bürgermeister/in und 2. Stellvertretende/r Bürgermeister/in (bzw. 3. Stellvertretende/r Bürgermeister/in).

 

Zur/ Zum 1. Stellvertretenden Bürgermeister/in wurde gewählt:

_________________________________________________

 

 

 

 


 

 

 

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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen