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Der Rat beschließt gemäß § 61 Abs. 1 S. 3 NKomVG über die Stellvertretung der oder des Vorsitzenden. In der Wahlperiode 2011 – 2016 wurden zwei Stellvertreterinnen/ Stellvertreter bestimmt.
Gemäß der Abstimmung/Wahl wird Frau/Herr …… zur/zum 1. stellv. Ratsvorsitzenden bestimmt/gewählt.
Gemäß der Abstimmung/Wahl wird Frau/Herr …… zur/zum 2. stellv. Ratsvorsitzenden bestimmt/gewählt.