Konstituierende Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen | ||||||||
TOP: | Ö 10.4 | |||||||
Gremium: | Rat der Gemeinde Diekholzen | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 03.11.2016 | Status: | öffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:45 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Aula der Grundschule Diekholzen | |||||||
Ort: | ||||||||
2016/119 Berufung von ratsfremden Ausschussmitgliedern | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Dem Schulausschuss gehören gemäß § 110 NSchG zusätzlich mindestens je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Lehrkräfte sowie der Erziehungsberechtigten an. Beide sind im Schulausschuss stimmberechtigt.
Gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG können in die Fachausschüsse auch ratsfremde Personen berufen werden. Hierbei handelt es sich ausschließlich um beratende, nicht stimmberechtigte Mitglieder. In der vergangenen Wahlperiode waren dies Frau Anna-Magdalena Schindler als Vertreterin der Juleicas und Herr Jannik Koppe seitens der Musikvereinigung Barienrode im Jugend-, Kultur- und Sportausschuss.
Es wird vorgeschlagen, dass in dieser Wahlperiode drei ratsfremde Personen in den Fachausschuss für Jugend-, Kultur- und Sport berufen werden sollen.
Beschluss:
Dem Schulausschuss werden zusätzlich zwei ratsfremde Personen angehören. Dem Jugend-, Kultur- und Sportausschuss werden drei ratsfremde Personen angehören.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Benennung der ratsfremden Ausschussmitglieder
Beschluss:
Es wird festgestellt, dass dem Schulausschuss gemäß § 110 NSchG je ein/e Vertreter/in des Schulelternrates sowie ein/e Vertreter/in der Lehrkräfte angehören. Diese sind durch den Schulelternrat bzw. durch die Lehrkräfte zu bestimmen.
Weiterhin wird festgestellt, dass auf Vorschlag der Fraktionen nachfolgende, dem Rat nicht angehörende Personen, gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG berufen werden:
Jugend-, Kultur- und Sportausschuss
CDU-Fraktion |
| Armin Breitmeyer |
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SPD-Fraktion |
| Katrin Mönner |
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Unabhängigen-Fraktion |
| Gabriele Kubik |
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig