Hilfsnavigation
Quickmenu
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Volltextsuche
Seiteninhalt

Vorlage - 2016/119  

Betreff: Berufung von ratsfremden Ausschussmitgliedern
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Rat der Gemeinde Diekholzen Entscheidung
03.11.2016 
Konstituierende Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen geändert beschlossen   

Dem Schulausschuss gehören gemäß § 110 NSchG zusätzlich mindestens je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Lehrkräfte sowie der Erziehungsberechtigten an. Als Vertreterin des Schulelternrates wurde Frau Dr. Flick, als Vertreter für die Lehrkräfte Herr Hoffmann bestimmt. Beide sind im Schulausschuss stimmberechtigt.

 

Gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG können in die Fachausschüsse auch ratsfremde Personen berufen werden. Hierbei handelt es sich ausschließlich um beratende, nicht stimmberechtigte Mitglieder. In der vergangenen Wahlperiode waren dies Frau Anna-Magdalena Schindler als Vertreterin der Juleicas und Herr Jannik Koppe seitens der Musikvereinigung Barienrode im Jugend-, Kultur- und Sportausschuss.

 

 


Es wird festgestellt, dass dem Schulausschuss gemäß § 110 NSchG je ein/e Vertreter/in des Schulelternrates sowie ein/e Vertreter/in der Lehrkräfte angehören. Diese sind durch den Schulelternrat bzw. durch die Lehrkräfte zu bestimmen.

 

Auf Vorschlag der Fraktionen/ Gruppen werden nachfolgende, dem Rat nicht angehörende Personen, gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG berufen:

 

_____________________

(Name des Fachausschusses)

 

______________________________________________________

(Namen der ratsfremden Personen)

 

 

 


 

 

 

zurück nach oben drucken

Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen