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Die Ausschussvorsitze werden gemäß § 71 Abs. 8 S. 1 NKomVG nach dem Höchstzahlenverfahren D’Hondt auf die Fraktionen und Gruppen verteilt.
Sollte es zu gleichen Zahlenbruchteilen kommen, so entscheidet das von der / dem Ratsvorsitzenden zu ziehende Los.
Es wird festgestellt, dass die Ausschussvorsitze wie folgt auf die Fraktionen/ Gruppen entfallen und entsprechend wahrgenommen werden:
1.Zugriffsrecht:
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(Name der Fraktion/ Gruppe)
____________________________________________
(Name des Ausschusses)
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(Name der/ des Vorsitzenden)
____________________________________________
(Name der/ des stv. Vorsitzenden)
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