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Vorlage - 2016/120  

Betreff: Zuteilung der Ausschussvorsitze und Benennung der Ausschussvorsitzenden
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Rat der Gemeinde Diekholzen Entscheidung
03.11.2016 
Konstituierende Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen geändert beschlossen   

Die Ausschussvorsitze werden gemäß § 71 Abs. 8 S. 1 NKomVG nach dem Höchstzahlenverfahren D’Hondt auf die Fraktionen und Gruppen verteilt.

 

Sollte es zu gleichen Zahlenbruchteilen kommen, so entscheidet das von der / dem Ratsvorsitzenden zu ziehende Los.

 

 


Es wird festgestellt, dass die Ausschussvorsitze wie folgt auf die Fraktionen/ Gruppen entfallen und entsprechend wahrgenommen werden:

 

1.Zugriffsrecht:

____________________________________________

(Name der Fraktion/ Gruppe)

 

____________________________________________

(Name des Ausschusses)

____________________________________________

(Name der/ des Vorsitzenden)

 

____________________________________________

(Name der/ des stv. Vorsitzenden)

 

 

 


 

 

 

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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen