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Vorlage - 2016/101  

Betreff: Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ratsfrauen und
Ratsherren durch die Bürgermeisterin
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Rat der Gemeinde Diekholzen Kenntnisnahme
03.11.2016 
Konstituierende Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen zur Kenntnis genommen   

Die Bürgermeisterin der Gemeinde Diekholzen weist die gewählten Ratsmitglieder auf die ihnen obliegenden Pflichten - § 40 NKomVG Amtsverschwiegenheit, § 41 NKomVG Mitwirkungsverbot, § 42 NKomVG Vertretungsverbot - hin. Gleichzeitig verpflichtet sie die Ratsfrauen und –herren, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.

 

 


 

 

 

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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen