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Die Bürgermeisterin der Gemeinde Diekholzen weist die gewählten Ratsmitglieder auf die ihnen obliegenden Pflichten - § 40 NKomVG Amtsverschwiegenheit, § 41 NKomVG Mitwirkungsverbot, § 42 NKomVG Vertretungsverbot - hin. Gleichzeitig verpflichtet sie die Ratsfrauen und –herren, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.