|
|
Nach Feststellung der Sitzverteilung sind durch die Vorsitzenden der Fraktionen und Gruppen die Beigeordneten und deren Vertreter/innen zu benennen.
Ebenfalls ist zu beschließen, ob die bisherige Regelung, dass eine Überkreuzvertretung möglich ist, weiterhin gelten soll.
Fraktionen und Gruppen, auf die bei der Sitzverteilung kein Sitz entfallen ist, sind berechtigt, ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme zu entsenden (Grundmandate).
Es wird festgestellt, dass der Verwaltungsausschuss aus folgenden ordentlichen Mitgliedern
und deren Vertreterinnen/Vertretern besteht:
__________________
(Name der Fraktion/ Gruppe)
____________________________________________________________________________________________
(Name der/ des Beigeordneten)(Name der Vertreterin/ des Vertreters)
…
Ebenfalls kann jede/r zuvor genannte Vertreter/in jedes VA-Mitglied der gleichen Fraktion oder Gruppe vertreten (Überkreuzvertretung).
Weiterhin wird festgestellt, dass nachfolgende Grundmandate wie folgt besetzt werden:
__________________
(Name der Fraktion/ Gruppe)
____________________________________________________________________________________________
(Name der/ des Grundmandatsinhabers/in)(Name der Vertreterin/ des Vertreters)