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Auszug - Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ratsfrauen und Ratsherren durch die Bürgermeisterin  

Konstituierende Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen
TOP: Ö 2
Gremium: Rat der Gemeinde Diekholzen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 03.11.2016 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Grundschule Diekholzen
Ort:
2016/101 Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ratsfrauen und
Ratsherren durch die Bürgermeisterin
   
 
Status:öffentlich  

Wortprotokoll

Die Bürgermeisterin der Gemeinde Diekholzen weist die gewählten Ratsmitglieder auf die ihnen obliegenden Pflichten gemäß § 40 NKomVG Amtsverschwiegenheit, § 41 NKomVG Mitwirkungsverbot, § 42 NKomVG Vertretungsverbot hin. Gleichzeitig verpflichtet sie die Ratsmitglieder, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen sowie die Gesetze zu beachten und bekräftigt dies mit einem persönlichen Handschlag.

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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen