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Es wird bestimmt, dass die Bürgermeisterin durch ein/ zwei/ drei Beigeordnete vertreten wird. Sie führen die Bezeichnung 1. Stellvertretende/r Bürgermeister/in und 2. Stellvertretende/r Bürgermeister/in (bzw. 3.Stellvertretende/r Bürgermeister/in).
Zur/ Zum 1. Stellvertretenden Bürgermeister/in wurde gewählt: