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Die VI. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Diekholzen über Aufwandsentschädigungen, Ersatz für Auslagen und Verdienstausfall (Entschädigungssatzung) wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
22.09.2016 - Rat der Gemeinde Diekholzen
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Die VI. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Diekholzen über Aufwandsentschädigungen, Ersatz für Auslagen und Verdienstausfall (Entschädigungssatzung) wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.