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Vorlage - 2016/094  

Betreff: Absenkung der Abwassergebühr zum 01.01.2017
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Diekholzen Entscheidung
22.09.2016 
Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen zurückgestellt   
17.11.2016 
Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen ungeändert beschlossen   
Finanz- und Wirtschaftsausschuss Vorbereitung
10.11.2016 
Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Der Landesrechnungshof hat im Rahmen der überörtlichen Kommunalprüfung die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Diekholzen geprüft. Ausführliche Informationen zur Prüfung und zum Prüfungsergebnis können der Vorlage Nr. 2016/093 entnommen werden.

 

Für die kalkulatorische Neuaufstellung der Abwasserbeseitigung besteht in Absprache mit dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim bis 2018 folgende Planung:

 

  1. Betriebswirtschaftliche Trennung von Schmutz- und Regenwasser im gesamten Gemeindegebiet,
  2. Kalkulation neuer Gebührenmaßstäbe für Oberflächenwasser und Schmutzwasser,
  3. geringe Absenkung der Gebühren für 2017, um den Gewinnvortrag weiter zu reduzieren,
  4. den verbleibenden Überschuss für die Ermittlung der neuen Maßstäbe zu verwenden. (z.B. Luftbilder o.ä.)
  5. einen dann noch (evtl.) verbleibenden Überschuss in die neue Gebührenkalkulation 2018-2021 einfließen zu lassen.

 

Seitens der Verwaltung wird für das Jahr 2017 eine Absenkung der Gebühr von derzeit 2,50 € auf 2,20 € je m3 Abwasser vorgeschlagen. Die Mindereinnahmen durch die Absenkung der Abwassergebühr entsprechen in etwa den Mehreinnahmen durch die Anhebung der Gebühr für Frischwasser (s. Vorlage Nr. 2016/092), so dass den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Diekholzen keine allzu großen finanziellen Veränderungen insgesamt bevorstehen.

 

Für das Jahr 2018 werden die Gebühren erneut angepasst. Auch hier kann man aller Voraussicht nach von einer Reduzierung insgesamt (Trennung Regenwasser und Schmutzwasser) ausgehen.

 

 


Der Rat der Gemeinde Diekholzen beschließt den VIII. Nachtrag zur Satzung der Gemeinde Diekholzen über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung, wie er der Anlage beigefügt ist. Gleichzeitig treten die bisherigen Fassungen des § 11 Abs. 1 außer Kraft.

 


Satzungsvorschlag zur Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VIII-Nachtrag Abwasser (7 KB)      
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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen