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Der Landesrechnungshof hat im Rahmen der überörtlichen Kommunalprüfung die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Diekholzen geprüft. Ausführliche Informationen zur Prüfung und zum Prüfungsergebnis können der Vorlage Nr. 2016/093 entnommen werden.
Für die kalkulatorische Neuaufstellung der Abwasserbeseitigung besteht in Absprache mit dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim bis 2018 folgende Planung:
Seitens der Verwaltung wird für das Jahr 2017 eine Absenkung der Gebühr von derzeit 2,50 € auf 2,20 € je m3 Abwasser vorgeschlagen. Die Mindereinnahmen durch die Absenkung der Abwassergebühr entsprechen in etwa den Mehreinnahmen durch die Anhebung der Gebühr für Frischwasser (s. Vorlage Nr. 2016/092), so dass den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Diekholzen keine allzu großen finanziellen Veränderungen insgesamt bevorstehen.
Für das Jahr 2018 werden die Gebühren erneut angepasst. Auch hier kann man aller Voraussicht nach von einer Reduzierung insgesamt (Trennung Regenwasser und Schmutzwasser) ausgehen.
Der Rat der Gemeinde Diekholzen beschließt den VIII. Nachtrag zur Satzung der Gemeinde Diekholzen über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung, wie er der Anlage beigefügt ist. Gleichzeitig treten die bisherigen Fassungen des § 11 Abs. 1 außer Kraft.
Satzungsvorschlag zur Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | VIII-Nachtrag Abwasser (7 KB) |