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Vorlage - 2016/093  

Betreff: Überörtliche Kommunalprüfung durch den Landesrechnungshof;
"Gebührenerhebung und Strategien bei der Schmutzwasserbeseitigung"
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanz- und Wirtschaftsausschuss Vorbereitung
10.11.2016 
Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Diekholzen Entscheidung
22.09.2016 
Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen zurückgestellt   
17.11.2016 
Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen ungeändert beschlossen   

Der Landesrechnungshof hat in der Zeit vom 16.11.2015 bis zum 25.11.2016 die Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Diekholzen geprüft.

 

Die Prüfung mehrerer Kommunen in Niedersachsen verfolgte das Ziel, Hinweise auf nicht ausgenutzte Gebührenpotentiale und auf Risiken hinsichtlich anfechtbarer Satzungsregelungen zu geben.

 

In der Gemeinde Diekholzen wurde insbesondere überprüft, ob:

  • die gesetzlichen Kalkulationsräume eingehalten,
  • alle gebührenpflichtigen Aufwendungen berücksichtigt und die vorhandenen Gebührenpotentiale ausgeschöpft,
  • entstandene Über- und Unterdeckungen regelmäßig im Rahmen einer Betriebsabrechnung ermittelt und innerhalb von drei Jahren ausgeglichen wurden.

 

Darüber hinaus wurde geprüft, ob die Gemeinde Diekholzen Strategien

  • zur Dämpfung von Kostensteigerungen aufgrund rückgängiger Schmutzwassermengen und/oder
  • zur Bewältigung individueller Problemlagen (z.B. Saisonbetrieb, Fremdwassereintrag) besitzt.

 

Nach § 5 Abs. 1 des Nds. Kommunalprüfungsgesetzes (NKPG) ist dem Rat die Zusammenfassung über den wesentlichen Inhalt des Schlussberichts vorzulegen. Nach der Bekanntgabe ist der Bericht dann nach § 5 Abs. 2 NKPG öffentlich auszulegen.

 

Der Bericht wird als Anlage zu der Vorlage beigefügt.

 

Hierzu hat die Verwaltung nachfolgende Stellungnahme abgegeben, die dem Landesrechnungshof zur Kenntnis gegeben wurde, aber im Abschlussbericht nicht bei jeden einzelnen Kritikpunkt ergänzt wurde.

 

Zu den Ziffern 4.1 bis 4.4

 

Nach der Prüfung durch den Landesrechnungshof hat sich die Gemeinde Diekholzen dazu entschlossen, die rechtliche und wirtschaftliche Situation der Abwasserbeseitigung komplett zu überprüfen und ggf. neu zu organisieren. Hierzu wird die fachliche Unterstützung der Stadtwerke Bad Salzdetfurth GmbH in Anspruch genommen.

 

Ziele der Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Bad Salzdetfurth:

 

  • Neufassung der Abwasserbeseitigungssatzung (Ziffer 4.1.1)
  • Neufassung der Entwässerungsabgabensatzung (Ziffer 4.1.2)
  • Erstellen einer gesetzeskonformen Gebührenkalkulation (Ziffer 4.2)
  • Überarbeitung der Betriebsabrechnung (Ziffer 4.3)
  • korrekte Verteilung der Kosten auf die Kostenträger (Ziffer 4.3.1)
  • Neuermittlung des Kostenanteils für die Straßenoberflächenentwässerung (Ziffer 4.3.2)
  • zeitliche Zuordnung der Kosten (Ziffer 4.3.3)
  • Überprüfung der Personalkostenanteile (Ziffer 4.3.4)
  • Plan zur Auflösung der Gebührenüberdeckungen (Ziffer 4.3.6)
  • Überprüfung einer einheitlichen Abwassergebühr (Ziffer 4.4)

 

In Absprache mit dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim ist dazu bereits folgende Regelung besprochen und festgelegt worden:

 

Die Gemeinde Diekholzen überprüft derzeit die formalen und wirtschaftlichen Schwächen der eigenen Abwasserbeseitigung. Eine Trennung der Abwassergebühren wird -ohne Berücksichtigung der 12%-Grenze- auf jeden Fall eingerichtet. Weil die Neuaufstellung der Abwassergebühren nicht ohne erheblichen Personal- und Zeitaufwand erledigt werden kann, wird angestrebt, zum 01.01.2018 die neuen Regelungen in Kraft treten zu lassen. Der Rest des Jahres 2016 und auch 2017 werden benötigt, um die entsprechenden Daten zu ermitteln. In die Gebührenkalkulationen wird dann auch der kummulierte Überschuss Berücksichtigung finden. Hierzu sei angemerkt, dass dieser in den letzten Jahren bereits stetig verringert wurde.

 

 

Zu Ziffer 4.5.2 (Mehraufwand durch vorzeitigen Neuabschluss)

 

In der Zusammenfassung zu dieser Ziffer wird festgestellt, dass die Gemeinde Diekholzen gegen den Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung gemäß § 110 Abs. 2 NKomVG verstoßen habe.

 

Durch den Abschluss des neuen Vertrages zwischen der Gemeinde und der Stadtentwässerung Hildesheim (SEHi) sei ein Mehraufwand (Schaden) in Höhe von 1,1 Mio. Euro für die Diekholzener Bürgerinnen und Bürger entstanden. Begründet wird dies ausschließlich durch den Mehraufwand, der durch die höheren Schmutzwassergebühren der Stadt Hildesheim gegenüber der bisherigen Regelung entstanden sei.

 

Wenn man ausschließlich den Mehraufwand betrachtet, mag die Annahme korrekt sein, ist allerdings nicht vollständig zu Ende gerechnet.

 

Mit dem neuen Vertrag ist die Gemeinde Diekholzen nicht mehr prozentual (4,21 %) an den Investitionskosten der Kläranlage Hildesheim beteiligt.

 

Nach Angaben der Geschäftsführung der SEHi bzw. der Kläranlage Hildesheim sind in dem Zeitraum 2013 bis 2018 folgende Investitionen getätigt worden bzw. vorgesehen:

 

2013  2.418.667,87 €(Ist-Zahlen)

2014  6.589.443,90 €(Ist-Zahlen)

2015  2.242.485,42 €(Ist-Zahlen)

2016  6.940.000,00 €(Plan)

2017  7.000.000,00 €(Plan)

2018        5.038.000,00 €         (Durchschnittsinvestitionen 2013-2017)

Summe:30.228.607,19 €

 

Unter der Annahme des Fortbestehens der alten vertraglichen Regelung hätte die Gemeinde Diekholzen in diesem Zeitraum insgesamt 1.272.624,36 € an Investitionskostenzuschüssen zahlen müssen.

 

Die o.g. Ausgaben relativieren somit nicht nur die unter Ziffer 4.5.2 festgestellten Mehraufwendungen in Höhe von 1.104.497,50 €, sondern bringen der Gemeinde Diekholzen letztendlich vermutlich sogar einen monetären Vorteil von 168.000,00 €.

 

Ein Verstoß gegen § 110 Abs. 2 NKomVG kann ich deshalb nicht feststellen.

 

 

Schlussendlich ist seitens der Kämmerei noch folgendes anzumerken:

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim hat auch regelmäßig im Rahmen der Jahresrechnungen den Betrieb der Abwasserbeseitigung geprüft. Seitens dieser Behörde kam es allerdings zu keinem Zeitpunkt zu Prüfungsbemerkungen. Lediglich der fortgeschriebene Überschuss wurde zum Abbau angemahnt, da dieses Ansammeln nicht den gesetzlichen Vorgaben des Nds. Kommunalabgabengesetzes (NKAG) entspricht. Insofern gab es für die Verwaltung keine strukturelle Kritik am angewandten Verfahren und damit auch keinen unmittelbaren Handlungsbedarf.

 

Das jahrelange Ansinnen der Gemeindeverwaltung war stets im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, eine möglichst stabile Gebühr zu gewährleisten!

 

Um jedoch wieder einen gesetzeskonformen Zustand herzustellen, soll, wie bereits erwähnt, die Abwasserbeseitigung komplett auf „neue Füße“ gestellt werden. Diese Umsetzung beinhaltet bis zum Jahr 2018 folgenden Plan:

 

  1. Betriebswirtschaftliche Trennung von Schmutz- und Regenwasser im gesamten Gemeindegebiet,
  2. Kalkulation neuer Gebührenmaßstäbe für Oberflächenwasser und Schmutzwasser,
  3. geringe Absenkung der Gebühren für 2017, um den Gewinnvortrag weiter zu reduzieren,
  4. den verbleibenden Überschuss für die Ermittlung der neuen Maßstäbe zu verwenden. (z.B. Luftbilder o.ä.)
  5. einen dann noch (evtl.) verbleibenden Überschuss in die neue Gebührenkalkulation 2018-2021 einfließen zu lassen.

 

 

 

 


Der Bericht des Niedersächsischen Landesrechnungshofes vom 22.06.2016 wird entgegengenommen.

 

 


Prüfungsmitteilung des Landesrechnungshofes vom 22.06.2016

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bericht Landesrechnungshof (1802 KB)      
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