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Die Gebühren für die gemeindeeigene Wasserversorgung sind zuletzt zum 01.01.2009 angehoben worden.
Die damalige Anhebung hatte zur Folge, dass der Wasserpreis seit nunmehr 8 Jahren stabil gehalten werden konnte. In den ersten Jahren wurden Gewinne erwirtschaftet, die in den letzten Jahren wieder kontinuierlich abgebaut wurden.
Dieser regelmäßige Zyklus wird mit dem Wirtschaftsabschluss 2016 sehr wahrscheinlich seinen Tiefpunkt erreichen, dem für die Folgejahre entgegenzuwirken ist.
In der Sitzung des Verwaltungsausschusses wird die komplette Kalkulation zur Anhebung vorgestellt. Im Anschluss an die Kalkulation sollte ein „allgemeinverträglicher“ Wasserpreis, bestehend aus Grundgebühr und Verbrauchsgebühr, festgelegt werden.
Wenn die Werte für die Grundgebühr und für die Verbrauchsgebühr diskutiert wurden, muss der Verwaltungsausschuss einen Satzungsvorschlag für den Gemeinderat beschließen.
Seitens der Gemeindeverwaltung wird vorgeschlagen, die mtl. Grundgebühr auf 8,50 € (bislang 6,00 €) und die Verbrauchsgebühr auf 1,15 €/m3 (bislang 1,10 €/m3) anzuheben. Beide Beträge verstehen sich zzgl. 7,00% MwSt.
Der Rat der Gemeinde Diekholzen beschließt den VI. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Wasserversorgung, wie er der Anlage beigefügt ist. Der VI. Nachtrag tritt am 01.01.2017 in Kraft. Gleichzeitig treten die bisherigen Fassungen des § 10 Abs. 2 Satz 3 und des § 10 Abs. 3 Satz 3 außer Kraft.
Kalkulation (wird im Verwaltungsausschuss ausführlich erläutert)
Belastungsvarianten für die Bürger (2- bzw. 5- Personenhaushalt)
Satzungsvorschlag (basierend auf den von der Vw. vorgeschlagenen Gebührensätze)
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
3 | Vorschlag VI-Nachtrag Wasser (7 KB) |