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Vorlage - 2016/091  

Betreff: Entgegennahme des Berichts über die unvermutete örtliche Prüfung der Kasse der Gemeinde Diekholzen im Haushaltsjahr 2016
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Diekholzen Entscheidung
22.09.2016 
Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen ungeändert beschlossen   

Gemäß § 155 Abs. 1 Nr. 4 des NKomVG in Verbindung mit § 40 Abs. 7 GemHKVO wurde vom 26.07.2016 bis zum 27.07.2016 die Gemeindekasse Diekholzen unvermutet geprüft. Weil die Gemeinde Diekholzen kein eigenes Rechnungsprüfungsamt vorhält, wurde die Kassenprüfung gem. § 153 Abs. 3 NKomVG durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim geprüft.

 

Die Prüfung erstreckt sich regelmäßig darauf, ob der Aufbau der Kasse und ihrer Einrichtungen und die Durchführung der Kassengeschäfte den Vorschriften der §§ 34 bis 41 GemHKVO sowie den übrigen, die Aufgaben der Gemeindekasse betreffenden gesetzlichen Bestimmungen und den gegebenen Dienstanweisungen entsprechen.

 

Vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim wurde folgende Stellungnahme nach Abschluss der Prüfung abgegeben:

 

  • Die Prüfung hat keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben.
  • Das Kassen- und Buchhaltungswesen der Gemeinde Diekholzen ist nach den Vorschriften über die Kassenführung gem. § 126 NKomVG zuverlässig eingerichtet.
  • Die Bestimmungen der GemHKVO sowie die örtlichen Vorschriften sind eingehalten.
  • Die Kassensicherheit ist gewährleistet.

 

 

 


Der Bericht über die Kassenprüfung der Gemeindekasse vom 12.08.2016 wird entgegengenommen.

 

 


Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 12.08.2016

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bericht RPA unvermutete Kassenprüfung 2016 (2024 KB)      
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