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Tagesordnung - Sitzung des Finanzausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Finanzausschusses
Gremium: Finanz- und Wirtschaftsausschuss
Datum: Do, 10.11.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 17:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal der Gemeindeverwaltung Diekholzen
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung      
Ö 2  
Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 19.05.2016  
SI/2016/054  
     
   
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Annahme einer Spende für die Freiwillige Feuerwehr Barienrode  
2016/109  
Ö 5  
Anhebung des Wasserpreises zum 01.01.2017  
Enthält Anlagen
2016/092  
Ö 6  
Überörtliche Kommunalprüfung durch den Landesrechnungshof; "Gebührenerhebung und Strategien bei der Schmutzwasserbeseitigung"  
Enthält Anlagen
2016/093  
Ö 7  
Absenkung der Abwassergebühr zum 01.01.2017  
Enthält Anlagen
2016/094  
Ö 8  
Beschluss über die Verwendung des Jahresüberschusses 2015 der Stadtwerke Bad Salzdetfurth GmbH  
2016/108  
Ö 9  
Neuregelungen der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand (§ 2b Umsatzsteuergesetz)  
2016/106  
    VORLAGE
   

Die Bürgermeisterin gibt spätestens bis zum 31.12.2016 für die Gemeinde Diekholzen folgende (widerrufliche) Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 UStG an das Finanzamt Hildesheim ab:

 

„Hiermit erkläre ich, dass die Gemeinde Diekholzen § 2 Absatz 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführten Leistungen weiterhin anwendet.“

 

 

   
    10.11.2016 - Finanz- und Wirtschaftsausschuss
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
    Beschluss

Beschluss:

Die Bürgermeisterin gibt spätestens bis zum 31.12.2016 für die Gemeinde Diekholzen folgende (widerrufliche) Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 UStG an das Finanzamt Hildesheim ab:

 

„Hiermit erkläre ich, dass die Gemeinde Diekholzen § 2 Absatz 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführten Leistungen weiterhin anwendet.“

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

   
    17.11.2016 - Rat der Gemeinde Diekholzen
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
    Beschluss

Beschluss:

Die Bürgermeisterin gibt spätestens bis zum 31.12.2016 für die Gemeinde Diekholzen folgende (widerrufliche) Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 UStG an das Finanzamt Hildesheim ab:

 

„Hiermit erkläre ich, dass die Gemeinde Diekholzen § 2 Absatz 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführten Leistungen weiterhin anwendet.“

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

Ö 10  
Mitteilungen und Anfragen      
               

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