Sitzung des Finanzausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Finanz- und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 10.11.2016 | Status: | öffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 17:35 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Sitzungssaal der Gemeindeverwaltung Diekholzen | |||||||
Ort: | ||||||||
2016/094 Absenkung der Abwassergebühr zum 01.01.2017 | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Seitens der Verwaltung wird für das Jahr 2017 eine Absenkung der Gebühr von derzeit 2,50 € auf 2,20 € je m3 Abwasser vorgeschlagen. Die Mindereinnahmen durch die Absenkung der Abwassergebühr entsprechen in etwa den Mehreinnahmen durch die Anhebung der Gebühr für Frischwasser (s. Vorlage Nr. 2016/092), so dass den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Diekholzen keine allzu großen finanziellen Veränderungen insgesamt bevorstehen.
Für das Jahr 2018 sollen die Gebühren erneut angepasst werden. Auch hier kann man aller Voraussicht nach von einer Reduzierung insgesamt (evtl. Pflicht zur Trennung Regenwasser und Schmutzwasser) ausgehen.
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Diekholzen beschließt den VIII. Nachtrag zur Satzung der Gemeinde Diekholzen über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung, wie er der Anlage beigefügt ist. Gleichzeitig treten die bisherigen Fassungen des § 11 Abs. 1 außer Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig