Die nächste Europawahl findet am Sonntag, 9. Juni 2024, statt.
Allgemeine Informationen
Die zehnte Direktwahl zum Europäischen Parlament erfolgt in den EU-Mitgliedstaaten vom Donnerstag, 06. Juni, bis Sonntag, 09. Juni 2024.
Die Wahl in Deutschland findet am Sonntag, 9. Juni 2024, in der Zeit von 08 Uhr und 18.00 Uhr statt.
Jede wahlberechtigte Person erhält eine Stimme, um das Europäische Parlament zu wählen. Dieses wird alle fünf Jahre in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gewählt.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet haben (Neuregelung – bislang ab 18 Jahre),
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
Außerdem: Staatsangehörige der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die
- in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten
- alle weiteren oben genannten Voraussetzungen erfüllen
Wichtig: Für die Wahlberechtigung muss ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger » gestellt werden.
Auch im EU-Ausland lebende Deutsche sind wahlberechtigt. Diese müssen bei ihrer jeweils letzten Wohnsitzgemeinde der Bundesrepublik Deutschland einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen.
Erreichbarkeit des Wahlbüros
Gemeinde Diekholzen
Wahlbüro (Zimmer-Nr. EG 09 und EG 04)
Alfelder Straße 5
31199 Diekholzen
Telefon: 05121 202-20 oder 202-25
E-Mail für Anfragen: wahlen@diekholzen.de
Öffnungszeiten
Montag und Mittwoch: 08 Uhr bis 12.00 Uhr 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr Donnerstag: 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
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