Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Als öffentlicher Auftraggeber ist die Gemeinde Diekholzen verpflichtet, Auftragsvergaben zu veröffentlichen. Hierzu zählen Aufträge, die nach Durchführung einer beschränkten Ausschreibung oder einer freihändigen Vergabe ein Auftragsvolumen von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer (beschränkte Ausschreibung) oder von 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer (freihändige Vergabe) überschreiten.
Rechtsgrundlage für diese Ex-Post-Transparenz ist einerseits der gemeinsame Runderlass des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, der Niedersächsischen Staatskanzlei und der übrigen Ministerien vom 04.02.2009 (sog. „Wertgrenzenerlass“, Az.: 24-32573/0020 – Voris 72080) und andererseits die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A (VOB/A) und die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A).
Wenn Sie hierzu Fragen haben hilft Ihnen unser Bauamt gerne weiter.
Aktuelle Aufträge nach den Vergaben:
Veröffentlichung beabsichtigter beschränkter Ausschreibungen (ex-ante)
§ 19 Abs. 5 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A)
Gemäß § 19 Abs. 5 VOB/A sind Unternehmen fortlaufend über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen (vgl. § 3a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A) ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer zu informieren. Ziel der Regelung ist es, potenziellen Bietern und Bewerbern höhere Transparenz hinsichtlich beschränkter Ausschreibungen zu verschaffen.
Die Veröffentlichung beabsichtigter beschränkter Ausschreibungen (ex-ante) dient ausschließlich der Information und Transparenz des Verfahrens. Auf diese Ausschreibungen sind Bewerbungen nicht möglich. Ein Rechtsanspruch auf eine Bewerbung besteht nicht.
beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen (ex-ante)