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Europawahlen

Allgemeine Informationen zur Europawahl am 26. Mai 2019

Am Sonntag, dem 26. Mai 2019, werden die Abgeordneten des Europäischen
Parlaments in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für eine Amtszeit von 5 Jahren neu gewählt. Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme.

Wer ist wahlberechtigt?

Grundsätzlich wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am 26. Mai 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Informationen zum Wahlrecht für Deutsche ohne Wohnsitz im Inland

Wahlberechtigt sind auch alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Unionbürger), die in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten. Ebenso muss am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet sein.

Informationen zum Wahlrecht für Unionsbürger

Europawahl 2019 in der Gemeinde Diekholzen

Zur Teilnahme an der Wahl in der Gemeinde Diekholzen weisen wir (das Wahlamt) auf folgendes hin:

Die Eintragung im Wählerverzeichnis ist Grundlage für die Wahlteilnahme.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am 14. April (42.Tag vor der Wahl) in der Gemeinde Diekholzen mit Hauptwohnung gemeldet und am Wahltag 26. Mai mindestens 18 Jahre alt sind. Alle Unionsbürger deren Hauptwohnsitz innerhalb der Gemeinde Diekholzen liegt und die bereits bei einer
vorangegangenen Europawahl einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis gestellt haben und das Mindestalter von 18 Jahren am Wahltag erfüllen.

Sie werden automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen und erhalten eine Wahlbenachrichtigung mit genauen Informationen zu ihrem Wahllokal. Dort können Sie am Wahlsonntag von 8 Uhr bis 18.00 Uhr wählen gehen. Der Benachrichtigung können Sie ebenfalls entnehmen, ob ihr Wahllokal rollstuhlgerecht erreichbar ist.

Die Benachrichtigungen werden bis zum 04. Mai zugestellt. Sollten Sie die
Benachrichtigung bis zum 04. Mai nicht erhalten haben, fragen Sie bitte im
Wahlamt (im Rathaus der Gemeinde Diekholzen) nach, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Zuzug nach Diekholzen

Wer im Zeitraum vom 15. April bis 04. Mai aus einer anderen Gemeinde
Deutschlands zuzieht und in Diekholzen wählen möchte, muss spätestens bis zum 05.05. einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Diekholzen stellen. Antragsformulare erhalten Sie im Wahlamt der Gemeinde. Diese müssen bis zum 05.05.19 dort wieder vorliegen.

Ansonsten müssen Sie für die Teilnahme an der Wahl Briefwahlunterlagen bei ihrer Gemeinde beantragen, von der Sie fortgezogen sind oder im dortigen Wahllokal wählen (das entsprechende Wahllokal können Sie ihrer Wahlbenachrichtung entnehmen).

Falls Sie bisher keine Wohnung im Bundesgebiet hatten und auch nicht vom Ausland her in ein Wählerverzeichnis einer anderen Inlandsgemeinde eingetragen worden sind, können Sie schriftlich bis zum 05.05. ihre Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis beantragen.

Umzug innerhalb der Gemeinde Diekholzen

Bei Ummeldungen innerhalb der Gemeinde Diekholzen nach dem 14.04.2019 erfolgt keine Veränderung im Wählerverzeichnis. Sie wählen in dem auf Ihrer
Wahlbenachrichtigung angegebenem Wahllokal, oder, wenn ein Aufsuchen des Wahllokales im alten Wahlbezirk nicht möglich ist, durch Briefwahl.
Die Briefwahlunterlagen werden auf entsprechenden schriftlichen Antrag übersandt.

Was ist, wenn ich am Wahltag gehindert bin mein Wahllokal aufzusuchen?

In diesem Fall beantragen Sie bitte Briefwahlunterlagen. Der hierzu benötigte Antrag ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Diesen bitte ausfüllen, persönlich unterschreiben und ausreichend frankiert an die Gemeinde Diekholzen senden.
Einfacher geht’s auch online -> Onlinebriefwahl Europawahl 2019

Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig.

Denken Sie bitte daran, sofern Sie einen Versand der Unterlagen an eine andere als ihre Heimatadresse wünschen, an die genaue Angabe der Aufenthaltsanschrift. Die Unterlagen werden ihnen zugeschickt.

Bis zum 24.05.2019 können Sie auch persönlich im Wahlamt wählen oder sich ihre Briefwahlunterlagen abholen. (Bitte Personalausweis oder Identitätsausweis mitbringen!)

Es ist zu beachten, dass die Aushändigung von Briefwahlunterlagen an andere Personen nur bei Vorlage einer Vollmacht möglich ist. Beachten Sie bitte die Hinweise auf ihrer Wahlbenachrichtigung.

Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros im Wahlamt, Alfelder Str. 5, 31139 Diekholzen sind:

Montag          08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr
Dienstag        geschlossen
Mittwoch       08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr
Donnerstag   13.30 - 18.00 Uhr
Freitag             08.00 - 12.00 Uhr

Die Briefwahlaufgabe ist bis zum 24.05. bis 18.00 Uhr möglich.

Danach ist eine Antragstellung auf Briefwahl nur noch in besonderen Fällen bis 15.00 Uhr des Wahltages möglich.

Wann müssen Wahlbriefe abgesandt werden?

Für die Wahlergebnisermittlung können nur die Wahlbriefe berücksichtigt werden, die am Wahltag, 18.00 Uhr, bei der Kreiswahlleitung Landkreis Hildesheim, Bischof- Janssen-Straße 31, 31134 Hildesheim vorliegen.
Die Wahlbriefe sollten deshalb so früh wie möglich, spätestens am Donnerstag vor der Wahl zur Post gegeben werden. Sie können auch direkt bei der Kreiswahlleitung abgegeben werden.

Welche Kosten fallen für den Briefwähler an?

Durch den Briefwähler sind nur die Kosten für eine Übersendung des
Briefwahlantrages zu tragen. Der Versand der Briefwahlunterlagen sowie die
Rücksendung der „roten Wahlbriefe“ sind für den Briefwähler innerhalb Deutschlands kostenfrei.

Das Wahlergebnis aus Diekholzen und sowie den anderen Gemeinden aus dem Landkreis Hildesheim:

Europawahl 2019 Ergebnisse

Europawahl 2014 Ergebnisse

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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen