Am Sonntag, dem 26. Mai 2019, werden die Abgeordneten des Europäischen
Parlaments in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für eine Amtszeit von 5 Jahren neu gewählt. Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme.
Informationen zum Wahlrecht für Deutsche ohne Wohnsitz im Inland
Wahlberechtigt sind auch alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Unionbürger), die in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten. Ebenso muss am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet sein.
Die Eintragung im Wählerverzeichnis ist Grundlage für die Wahlteilnahme.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am 14. April (42.Tag vor der Wahl) in der Gemeinde Diekholzen mit Hauptwohnung gemeldet und am Wahltag 26. Mai mindestens 18 Jahre alt sind. Alle Unionsbürger deren Hauptwohnsitz innerhalb der Gemeinde Diekholzen liegt und die bereits bei einer
vorangegangenen Europawahl einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis gestellt haben und das Mindestalter von 18 Jahren am Wahltag erfüllen.
Sie werden automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen und erhalten eine Wahlbenachrichtigung mit genauen Informationen zu ihrem Wahllokal. Dort können Sie am Wahlsonntag von 8 Uhr bis 18.00 Uhr wählen gehen. Der Benachrichtigung können Sie ebenfalls entnehmen, ob ihr Wahllokal rollstuhlgerecht erreichbar ist.
Die Benachrichtigungen werden bis zum 04. Mai zugestellt. Sollten Sie die
Benachrichtigung bis zum 04. Mai nicht erhalten haben, fragen Sie bitte im
Wahlamt (im Rathaus der Gemeinde Diekholzen) nach, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Ansonsten müssen Sie für die Teilnahme an der Wahl Briefwahlunterlagen bei ihrer Gemeinde beantragen, von der Sie fortgezogen sind oder im dortigen Wahllokal wählen (das entsprechende Wahllokal können Sie ihrer Wahlbenachrichtung entnehmen).
Falls Sie bisher keine Wohnung im Bundesgebiet hatten und auch nicht vom Ausland her in ein Wählerverzeichnis einer anderen Inlandsgemeinde eingetragen worden sind, können Sie schriftlich bis zum 05.05. ihre Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis beantragen.
Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig.
Denken Sie bitte daran, sofern Sie einen Versand der Unterlagen an eine andere als ihre Heimatadresse wünschen, an die genaue Angabe der Aufenthaltsanschrift. Die Unterlagen werden ihnen zugeschickt.
Bis zum 24.05.2019 können Sie auch persönlich im Wahlamt wählen oder sich ihre Briefwahlunterlagen abholen. (Bitte Personalausweis oder Identitätsausweis mitbringen!)
Es ist zu beachten, dass die Aushändigung von Briefwahlunterlagen an andere Personen nur bei Vorlage einer Vollmacht möglich ist. Beachten Sie bitte die Hinweise auf ihrer Wahlbenachrichtigung.
Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros im Wahlamt, Alfelder Str. 5, 31139 Diekholzen sind:
Montag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr
Donnerstag 13.30 - 18.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Die Briefwahlaufgabe ist bis zum 24.05. bis 18.00 Uhr möglich.
Danach ist eine Antragstellung auf Briefwahl nur noch in besonderen Fällen bis 15.00 Uhr des Wahltages möglich.
Das Wahlergebnis aus Diekholzen und sowie den anderen Gemeinden aus dem Landkreis Hildesheim:
Antrag für Unionsbürger auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl 2019 » ( PDF, 733 kB)
Wahlbekanntmachung_Europawahl » ( PDF, 469 kB)
Bekanntmachung Einsicht Wählerverzeichnius _Europawahl » ( PDF, 222 kB)