Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen ist die Gemeinde Diekholzen als zuständiges Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, den Verbraucherinnen und Verbrauchern bezüglich der Wasserhärte und der Grenzwerte für chemische Stoffe folgendes mitzuteilen:
1. Das gelieferte Trinkwasser entspricht dem Härtebereich 1, d. h. die Gesamthärte liegt zwischen 0 und 1,3 mmol/Liter.
Ausgenommen hiervon sind folgende Straßen in der Ortschaft Diekholzen - Teile der Alfelder Straße, Altes Dorf, Alter Weg, Amselweg, Marienburger Straße, Jakobusweg, Koppelweg, Krähenweg, Kirchweg, Heiligenholz, Söhrer Tor und Schwarzer Weg . In den vorgenannten Bereichen entspricht das Trinkwasser dem Härtebereich 2, d. h. die Wasserhärte liegt zwischen 1,3 und 2,5 mmol/l.
2. Die nach den Bestimmungen des § 14 der Trinkwasserverordnung aus-zuführenden physikalisch-chemischen Untersuchungen haben ergeben, dass die festgesetzten Grenzwerte in keinem Versorgungsbereich der Gemeinde Diekholzen auch nur annähernd erreicht werden. Dies bezieht sich auch auf die seit dem 01.10.1989 geltenden Grenzwerte für Pflanzenschutzmittel (PSM). In allen bisherigen Untersuchungsreihen konnten keine PSM nachgewiesen werden.
3. Die bakteriologischen Untersuchungen haben keine Beanstandungen ergeben.
mmol (Millimol) - Maß für die Gesamthärte pro Liter