Am 01. April beginnt die sogenannte Brut- und Setzzeit, diese endet am 15. Juli dieses Jahres. In dieser Zeit sind Hundehalter verpflichtet, ihre geliebten Vierbeiner, in der freien Natur angeleint zu halten. Hintergrund dieser Regelung ist, dass Vögel brüten und das Wild seinen Nachwuchs zur Welt bringt. Jungwild und sogenannte Bodenbrüter, wie Wachtel, Nachtigall; Rotkelchen und Feldlerche sollen durch die Anleinpflicht vor stöbernden Hunden geschützt werden. Darüber hinaus sollen so die Vögel und Wildtiere in Ruhe ihren Nachwuchs aufziehen können. Besonders Bodenhüter werden schnell durch Hunde aufgescheucht.
Ausnahmen von der Anleinpflicht sind nur zulässig, wenn es sich um Hunde handelt, die zur regelmäßigen Jagdausübung, als Rettungs- oder Hütehunde, von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz oder dem Zoll eingesetzt werden oder ausgebildete Blindenhunde sind.
Geregelt ist die „Brut-und Setzzeit“ im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG). Bei Verstößen gegen diese Regelung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden kann.
Jedes Jahr wird über die Sinnhaftigkeit dieser Regelung kontrovers diskutiert. Dabei spielen sowohl die Aspekte einer tiergerechten Hundehaltung als auch die des Natur- und Artenschutzes eine wichtige Rolle. Gesetzliche Vorgaben unterliegen dabei einer ständigen Überprüfung.