Wahlbekanntmachnung über die Nichtannahme von Mandaten für den Gemeinderat der Gemeinde Diekholzen sowie über die Nachrückerinnen und Nachrücker für den Gemeinderat der Gemeinde Diekholzen.
Gemäß § 44 Abs. 6 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in Verbindung mit § 77 Abs. 1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) mache ich hiermit bekannt , dass
Herr Matthias Bludau, Birkenweg 21, 31199 Diekholzen
vom Wahlvorschlag SPD
mit Schreiben vom 23.09.2021 gegenüber der Gemeindewahlleiterin erklärt hat, sein Mandat für den Gemeinderat der Gemeinde Diekholzen nicht anzunehmen. Gemäߧ 44 Abs. 1 i.V.m. § 38 Abs. 2 NKWG rückt nach
Herr Dirk Teichert, Lindenkamp 21, 31199 Diekholzen
vom Wahlvorschlag SPD.
Die Gemeindewahlleitung
Stüdemann