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05.03.2021

Corona: Schnelltest positiv - und dann ?

Landkreis Hildesheim (lps/I).

Auch im Landkreis Hildesheim werden mittlerweile nicht nur Beschäftigte, Bewohner und Besucher von Heimen für ältere und pflegebedürftige Menschen regelmäßig getestet. Seit kurzem finden Tests auch in einigen Kindertagestätten statt; für Schulen ist ein Testangebot schon seit längerem im Gespräch. Neben Arztpraxen bieten mittlerweile auch einige Apotheken Schnelltests für jedermann an.

Aber wie geht es eigentlich weiter, wenn der PoC-Antigen-Schnelltest positiv ausfällt ?

Jeder positive Test, der Infizierung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vermuten lässt, ist nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtig. Die testende Stelle muss also dem Gesundheitsamt unverzüglich den Verdachtsfall melden; hierfür hat das niedersächsische Landesgesundheitsamt auf Grundlage des § 9 IfSG, der die meldepflichtigen Daten benennt, einen Vordruck erstellt. Dazu zählen insbesondere auch die Erreichbarkeit der getesteten Person, also Telefonnummer und – soweit vorhanden – eine Eimailadresse. Ein Verstoß gegen diese Meldepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 EUR geahndet werden kann.

Die mit einem PoC-Antigen-Schnelltest positiv getestete Person muss sich unverzüglich selbst isolieren und telefonischen Kontakt zu einem Arzt des Vertrauens aufnehmen. Zur Überprüfung des PoC-Antigen-Schnelltests muss außerdem schnellstmöglich einen PCR-Test veranlasst werden. Entgegen oft anderslautender Informationen werden diese Bestätigungstest jedoch nicht durch das Gesundheitsamt durchgeführt.

Bis das Ergebnis des PCR-Tests vorliegt, darf die getestete Person keinen Kontakt zu anderen Personen haben oder die Wohnung verlassen zum Beispiel um Einzukaufen. Bestätigt der PCR-Test den Verdacht auf eine Infizierung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, ordnet das Gesundheitsamt für die infizierte Person eine häusliche Quarantäne an und ermittelt mögliche Kontaktpersonen der Kategorie 1. Aber auch das negative Ergebnis des PCR-Tests muss dem Gesundheitsamt zwingend vorgelegt werden.

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