Wahlbekanntmachung
In der Gemeinde Diekholzen ist gemäß § 10 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) ein Gemeindewahlausschuss zu bilden, dem die Gemeindewahlleitung als Vorsitzende, sowie sechs weitere Mitglieder und sechs stellvertretende Mitglieder angehören.
Die Gemeindewahlleitung beruft die weiteren Mitglieder des Gemeindewahlausschusses sowie die stellvertretenden Mitglieder aus den Wahlberechtigten der Gemeinde Diekholzen.
Die im Wahlgebiet der Gemeinde Diekholzen vertretenen Parteien und Wählergruppen werden aufgefordert,
bis zum 11. März 2021
Wahlberechtigte für die Berufung zu Mitgliedern und stellvertretenden Mitglieder des Gemeindewahlausschusses vorzuschlagen.
Wahlbewerberinnen, Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können ein Wahlehrenamt gemäß § 13 Abs. 2 NKWG nicht innehaben.
Eine Ablehnung der Berufung ist nur unter den Voraussetzungen des § 13 Abs. 3 NKWG möglich.
2021-02-18 - Aushang - Wahlausschuss » ( PDF, 266 kB)