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20.11.2019

Inkrafttreten von Bebauungsplänen der Gemeinde Diekholzen

Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Hildesheim am 20.11.2019

2. Änderung des Bebauungsplans Egenstedt Nr. 2 „Boikig“

Der Planbereich dieser Änderung befindet sich zwischen der „Maschstraße“ im Norden, „Triftstraße“ im Westen und der Straße „Am Zimmerplatz“ im Süden.

Die Bebauungsplanänderung wurde am 20.11.2019 rechtsverbindlich.

Das Verfahren ist damit abgeschlossen.

Der Bebauungsplan sowie die Bebauungsplanänderung einschließlich der Begründung können während der Dienstzeiten und nach Vereinbarung beim Bauamt der Gemeinde Diekholzen, Alfelder Straße 5, 31199 Diekholzen von jedermann eingesehen werden.

Über den Inhalt der Planung kann Auskunft verlangt werden.

Bekanntmachung 2. Änderung Bebauungsplan Egenstedt Nr. 2 Boikig

Begründung 2. Änderung Egenstedt Nr. 2 Boikig

Kontakt

Stephan Lenz »
Alfelder Straße 5
31199 Diekholzen

Telefon: 05121 202-34
E-Mail oder Kontaktformular
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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen