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13.03.2018

Schulanmeldungen 2019/2020

Grundschüler müssen angemeldet werden!

Die Anmeldung mit Sprachstandsfeststellung für Schulanfänger 2019/20 für unsere drei Grundschulen finden vormittags wie folgt statt:

Grundschule Barienrode:
Freitag, den 20. April 2018 im Kindergarten St. Nikolaus

Grundschule Diekholzen:
Montag, den 23. April 2018 und
Donnerstag, den 26. April 2018 in der Grundschule

Grundschule Söhre:
Dienstag, den 24. April 2018 im Kindergarten St. Marien

In den Kindergärten liegen vorab Anmeldelisten aus. Für abweichende Terminabsprachen sind die Grundschulen telefonisch erreichbar.Zum Termin der Anmeldung, bei der das Kind persönlich anwesend sein muss, legen Sie bitte die Geburtsurkunde vor.

Schulpflichtig sind alle Kinder, die zwischen dem 02.10.2018 und dem 01.10.2019 das sechste Lebensjahr vollenden.

Flexibilisierung des Schuleintritts: 2018 wurde im Niedersächsischen Schulgesetz der Einschulungsstichtag flexibilisiert. In § 64 Abs. 1 NSchG wurde folgender neuer Satz 2 eingefügt:Für Kinder, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 01. Juli und dem 30. September vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben; die Erklärung ist vor dem Beginn des in Satz 1 genannten Schuljahres bis zum 01. Mai gegenüber der Schule abzugeben. Nehmen Sie hierfür bitte Kontakt mit der zuständigen Schule auf!

Sprachstandsfeststellung: Gleichzeitig mit der Anmeldung wird der Sprachstand Ihres Kindes festgestellt.Der § 54 a Abs. 2 des NSchG hat derzeit folgenden Wortlauf:„Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen, sind verpflichtet, im Jahr vor der Einschulung … an besonderen (…) Sprachfördermaßnahmen teilzunehmen. Die Schule stellt gemeinsam mit der Kindertagesstätte bei den 2019/20 schulpflichtigen Kindern fest, ob die Voraussetzungen vorliegen.“Kinder, bei denen ein Förderbedarf festgestellt wird, nehmen in der Zeit von August 2018 bis Juni 2019 an diesen besonderen Sprachfördermaßnahmen teil. Nach dem 2018 geänderten § 64 des Niedersächsischen Schulgesetzes werden voraussichtlich die Kindertagesstätten diese Fördermaßnahmen einrichten. Hierfür bedarf es aber noch einer Änderung im Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG). Bis dahin bleiben die Grundschulen zuständige Ausrichter.Sollten Sie noch Fragen zur Anmeldung oder den Sprachfördermaßnahmen haben, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Schulleitung!

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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen