Wahlbekanntmachung über die Nichtannahme von Mandaten für den Gemeinderat der Gemeinde Diekholzen sowie über die Nachrückerinnen und Nachrücker für den Gemeinderat der Gemeinde Diekholzen.
Gemäß § 44 Abs. 6 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in Verbindung mit § 77 Abs. 1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) mache ich hiermit bekannt, dass
Herr Kristof Josewski, Ringstraße 44, 31199 Diekholzen
vom Wahlvorschlag BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (GRÜNE)
mit Schreiben vom 22.09.2016 gegenüber der Gemeindewahlleiterin erklärt hat, sein Mandat für den Gemeinderat der Gemeinde Diekholzen nicht anzunehmen.
Gemäß § 44 Abs. 1 i.V.m. § 38 Abs. 3 NKWG rückt nach
Herr Onno Percy Heyken, Nikolausstraße 6, 31199 Diekholzen
vom Wahlvorschlag BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (GRÜNE).
Die Gemeindewahlleiterin
Dieckhoff-Hübinger