Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Rat der Gemeinde Diekholzen | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 29.06.2023 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 18:00 - 19:50 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Aula der Grundschule Diekholzen | |||||||
Ort: | ||||||||
2023/805 Implementierung eines Energiemanagements | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Herr Neumann-Westphal, der im Bauamt für die Liegenschaften der Gemeinde zuständig ist, erläutert, dass die Gemeinde seit diesem Jahr zur Erstellung und Veröffentlichung eines Energieberichtes gesetzlich verpflichtet ist.
Die Strom-, Wasser-, und Wärmeverbäuche aller gemeindeeigenen Liegenschaften sowie die damit verbundenen CO² Emissionen und Kosten sind je Liegenschaft für das Kalenderjahr zu ermitteln. Eine Verbrauchsentwicklung ist darzustellen. Die Liegenschaften sind auf Einsparpotential beim Energieverbrauch zu untersuchen. Hinweise auf Optimierungsbedarf sollen ebenfalls im Energiebericht festgehalten werden. Zur Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen eines dauerhaften Energiemanagements ist zusätzliches Personal erforderlich. Es besteht die Möglichkeit, dafür Fördermittel zu beantragen. Zur Antragstellung ist ein Ratsbeschluß notwendig.
Beschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufbau und dauerhaften Betrieb eines Energiemanagements einzuführen.
2. Ein Antrag auf Förderung ist beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) einzureichen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür