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Auszug - Übertragung der Verkehrsregelung an die örtliche Feuerwehr zur Sicherung gemeindlichen Veranstaltungen gemäß § 2 (6) NBrandSchG   

Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen
TOP: Ö 11
Gremium: Rat der Gemeinde Diekholzen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 29.06.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Grundschule Diekholzen
Ort:
2023/792 Übertragung der Verkehrsregelung an die örtliche Feuerwehr zur Sicherung gemeindlichen Veranstaltungen gemäß § 2 (6) NBrandSchG
   
 
Status:öffentlich  

Herr Möhle verweist auf den in der Vorlage dargestellten Sachverhalt. Bisher war es bereits gelebte Praxis, dass die Feuerwehr den Verkehr bei Schützenfesten oder Prozessionen regelt, wenn nicht ausreichend Polizeikräfte zur Verfügung stehen. Diese Grauzone wird jetzt legalisiert.
 


Beschluss:
 

Abweichend von § 36 (1) und § 44 (2) Satz 1 StVO wird der Feuerwehr der Gemeinde Diekholzen gemäß § 2 (6) NBrandSchG die Befugnis für die Sicherung von gemeindlichen Veranstaltungen übertragen, soweit hierfür Polizeivollzugskräfte nicht oder nicht rechtzeitig ausreichend zur Verfügung stehen und die Aufgaben der Feuerwehr nach § 2 (1) NBrandSchG nicht gefährdet wird.


Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür

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