Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Rat der Gemeinde Diekholzen | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 29.09.2022 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 18:05 - 19:55 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Aula der Grundschule Diekholzen | |||||||
Ort: | ||||||||
2022/718 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Diekholzen - Feststellungsbeschluss | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
BAL Franke geht auf den bisherigen Ablauf des Verfahrens ein. Die Anmerkungen des Mitarbeiters der Unteren Naturschutzbehörde, im Rahmen der wiederholten öffentlichen Auslegung, waren teilweise sehr unsachlich formuliert. Dem Antrag der Gemeinde zur Abweichung vom RROP wurde von Seiten des LK noch nicht stattgegeben. Der Feststellungsbeschluss erfolgt daher vorbehaltlich einer positiven Bewertung. Fragen aus dem Gremium werden nicht gestellt.
Beschluss:
1. Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Antrages der Gemeinde Diekholzen auf Abweichung vom Ziel der Raumordnung aus Kapitel 3.2.1 Ziffer 03 des Regionalen Raumordnungsprogramms des Landkreises Hildesheim.
2. Der Rat beschließt die Abwägung zu allen im Gesamtverfahren vorgebrachten Anregungen und Anmerkungen wie in der Stellungnahme vom Planer vorgeschlagen.
3. Der Rat beschließt aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.6.2021 (BGBl. I S. 1802), die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung mit Umweltbericht und artenschutzrechtlichen Fachbeitrag.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür