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Vorlage - 2022/718  

Betreff: 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Diekholzen - Feststellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Diekholzen Entscheidung
29.09.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen ungeändert beschlossen   

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In der Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen vom 26.09.2019 wurde der Beschluss zur Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.

Das Aufstellungsverfahren für den Bereich „Am Bahnberg“ wurde mit dem Ratsbeschluss vom 17.12.2020 von der 8. Änderung getrennt und als 10. Änderung des Flächennutzungsplanes fortgesetzt.

Die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB wurden im Verwaltungsausschuss am 24.03.2022 beschlossen.

Nach erfolgtem frühzeitigen Beteiligungsverfahren und Vorlage der zugehörigen Stellungnahme des Planers vom 12.05.2022, hat der VA der Gemeinde Diekholzen, in der Sitzung vom 19.05.2022, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) sowie Einholung der Stellungnahmen gemäß § 4 (2) BauGB unter Anwendung des § 4a (2) BauGB beschlossen.

Da in der öffentlichen Auslegung, die für die Zeit vom 27.5. bis einschließlich 30.6.2022 bekanntgemacht worden war, die aktuelle Fassung des Umweltberichts noch nicht vorgelegt werden konnte, wurde die öffentliche Auslegung mit dem aktuellen Umweltbericht in der Zeit vom 24.6.2022 bis einschließlich 25.7.2022 wiederholt (siehe Informationsvorlage 2022/691).

Zu den übersandten Anregungen, die während der wiederholten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange eingegangen sind, hat der Planer eine Stellungnahme, Stand 17.08.2022 erstellt. Dieser Stellungnahme schließt sich die Verwaltung an und stellt folgenden Beschlussvorschlag, vorbehaltlich der Genehmigung des Antrages der Gemeinde Diekholzen vom 12.07.2022 auf Abweichung vom Ziel der Raumordnung aus Kapitel 3.2.1 Ziffer 03 des Regionalen Raumordnungsprogramms des Landkreises Hildesheim (siehe Informationsvorlage 2022/692), auf:

 

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1. Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Antrages der Gemeinde Diekholzen auf Abweichung vom Ziel der Raumordnung aus Kapitel 3.2.1 Ziffer 03 des Regionalen Raumordnungsprogramms des Landkreises Hildesheim.

2. Der Rat beschließt die Abwägung zu allen im Gesamtverfahren vorgebrachten Anregungen und Anmerkungen wie in der Stellungnahme vom Planer vorgeschlagen.

3. Der Rat beschließt aufgrund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.6.2021 (BGBl. I S. 1802), die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung mit Umweltbericht und artenschutzrechtlichen Fachbeitrag.

 

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Stellungnahme - Büro Keller - 17.08.2022

10. F.-Planänderung - 17.08.2022

21-DKH-Umweltbericht-16.08.2022

21-DKH-Baumstandorte -Grün-Rot-03.09.2021

Biotopartenkartierung-02.03.2022

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 DI47 10. F.-Planänderung 17-8-2022 (1103 KB)      
Anlage 2 2 DI47D1 Stell. 4-2 (1075 KB)      
Anlage 3 3 21-DKH_Umweltbericht-220816 (2641 KB)      
Anlage 4 4 Biotopartenkartierung-220302 (8557 KB)      
Anlage 5 5 Diekholzen BT Nord_03.03.22 (1363 KB)      
Anlage 6 6 Diekholzen BT Süd_03.03.22 (1493 KB)      
Anlage 7 7 21-DKH-Baumstandorte -Grün-Rot-210930 (1889 KB)      
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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen