Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen | ||||||||
TOP: | Ö 5 | |||||||
Gremium: | Rat der Gemeinde Diekholzen | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 30.06.2022 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 18:00 - 19:40 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Aula der Grundschule Diekholzen | |||||||
Ort: | ||||||||
2022/681 Jahresabschluss 2018 | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Frau Stüdemann trägt die Zahlen aus der Ergebnisrechnung vor. Der Schlussbericht enthält keine Prüfungsbemerkungen. Die Anregungen bzw. Hinweise werden beachtet und in künftige Entscheidungen einbezogen.
Der BGM weist auf einen Fehler in der Vorlage hin. Als Stichtag der Bilanzierung wurde versehentlich der 31.08.2018 und nicht der 31.12.2018 genannt. Die Anwesenden nehmen dies zur Kenntnis.
Beschluss:
Der vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim geprüfte Jahresabschluss der Gemeinde Diekholzen für das Haushaltsjahr 2018 wird gem. § 129 i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG beschlossen.
Der im Jahresergebnis 2018 erzielte Überschuss in Höhe von 218.346,01 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der im Jahresergebnis 2018 erzielte Überschuss in Höhe von 1.427,57 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Frau Dieckhoff-Hübinger wird gemäß § 129 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für den Jahresabschluss 2018 erteilt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür