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Vorlage - 2022/681  

Betreff: Jahresabschluss 2018
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanz- und Wirtschaftsausschuss Vorbereitung
20.06.2022 
Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Diekholzen Entscheidung
30.06.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Für das Haushaltsjahr 2018 liegt der vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim geprüfte Jahresabschluss vor.

 

Die Ergebnisrechnung schließt insgesamt mit einem Überschuss in Höhe von 219.773,58 € ab.

 

Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis beträgt 218.346,01 €.

 

Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis beträgt 1.427,57 €.

 

Der Überschuss ist in der Bilanz zum 31.08.2018 auf der Passivseite unter der Bilanzposition „1.3 Jahresergebnis“ als Teil der Nettoposition ausgewiesen.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 erfolgte im Rahmen des § 153 Abs. 3 NKomVG in der Zeit vom 16.03.2022 bis zum 26.04.2022.

 

Aufgrund des Prüfungsergebnisses wird vom Rechnungsprüfungsamt festgestellt, dass

-          der Haushaltsplan eingehalten wurde,

-          die Buchungen in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,

-          bei den Erträgen und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren wurde,

-          das Vermögen richtig nachgewiesen ist.

Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Diekholzen. Der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss.

Die Anmerkungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Prüfungsseitig bestehen keine Bedenken, dass der Rat der Gemeinde Diekholzen über den Jahresabschluss 2018 beschließt und Frau Dieckhoff-Hübinger gemäß § 129 NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2018 erteilt.

 

Dem Gemeinderat wird empfohlen, folgende Rücklagen aus dem Jahresergebnis 2018 zu bilden:

  • Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 218.346,01 €
  • Zuführung zu der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1.427,57 €.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim geprüfte Jahresabschluss der Gemeinde Diekholzen für das Haushaltsjahr 2018 wird gem. § 129 i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG beschlossen.

 

Der im Jahresergebnis 2018 erzielte Überschuss in Höhe von 218.346,01 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

Der im Jahresergebnis 2018 erzielte Überschuss in Höhe von 1.427,57 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

Frau Dieckhoff-Hübinger wird gemäß § 129 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für den Jahresabschluss 2018 erteilt.

 

Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gesamtergebnis und Finanzrechnung (46 KB)      
Anlage 2 2 Bilanz 31.12.2018 (114 KB)      
Anlage 3 3 Rechenschaftsbericht 2018 (488 KB)      
Anlage 4 4 Schlussbericht Diekholzen JA 2018 (2657 KB)      
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