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Auszug - Regelungen für den Besuch in einer Kindertagesstätte bzw. in einer Kindertagespflege  

Sitzung des Schulausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 05.06.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal der Gemeindeverwaltung Diekholzen
Ort:
2018/236 Regelungen für den Besuch in einer Kindertagesstätte bzw. in einer Kindertagespflege
   
 
Status:öffentlich  

Wortprotokoll

Herr Laugwitz geht auf die Vorlage ein und stellt die dort genannten Fragen zur Diskussion:

 

  1. Die Beitragsfreiheit bezieht sich auf Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben bis zu ihrer Einschulung.
    1. Was ist mit Kindern, die bereits einige Monate vor ihrem 3. Geburtstag in den Kindergarten aufgenommen werden?

 

Man ist sich einig, dass in diesem Fall das Entgelt für einen Krippenbesuch erhoben werden soll, weil ein solches Kind im Gegensatz zu einem Kindergartenkind zusätzlich Ressourcen bindet.

 

 

  1. Die Beitragsfreiheit bezieht sich auf eine Betreuungszeit von höchstens 8 Stunden täglich. Darüber hinaus können Elternbeiträge erhoben werden. Dies soll auch so erfolgen.
    1. Soll die Betreuungszeit für alle genau festgelegt werden (z.B. 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr), oder ist die tatsächliche tägliche Betreuungszeit zugrunde zu legen (z.B. 07.00 Uhr bis 15.00 Uhr oder 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr)

 

Nach einer ausführlichen Diskussion über die Uhrzeiten, ist man sich schließlich allein aus organisatorischen Gründen der KiTas einig, dass alle Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Diekholzen ein beitragsfreies Kindergartenangebot in der Zeit von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr anbieten sollen. Darüber hinaus können Sonderöffnungszeiten, wie Früh- oder Spätdienst kostenpflichtig für Ganztagskinderangeboten werden. Die Betreuung der Halbtagskinder, die immer unter 8 Stunden betreut werden ist generell beitragsfrei.

 

 

  1. Ist die Geschwisterermäßigung beim gleichzeitigen Besuch einer Kindertagesstätte angesichts der Beitragsfreiheit noch zeitgemäß?

 

Man ist sich darüber einig, dass die beitragsfrei gestellten Kinder nicht mehr in der Berechnung der Geschwisterermäßigung Berücksichtigung finden sollen.

 

 

  1. Der Änderungsentwurf zum KiTaG sieht keine Regelungen für die Kindertagespflege hinsichtlich der Beitragsfreiheit für „Kindergartenkinder“ vor. Hier ssten die Eltern weiterhin analoge Kindergartenentgelte bezahlen.
    1. Wie sollen diese Kinder/Familien in der Gemeinde Diekholzen zukünftig behandelt werden?

 

Auch hier ist man sich einig, dass die in der Kindertagespflege betreuten Kindergartenkinder genauso beitragsfrei gestellt werden, als würden sie in einer Kindertagesstätte betreut. Herr Laugwitz erklärt, dass es derzeit allerdings keinen entsprechenden Fall gebe.

 

 

Hinsichtlich der bedarfsgerechten Betreuung sollte sich die Gemeinde im Einzelfall die Überprüfung des individuellen Bedarfs vorbehalten. Er übergibt hierbei der Verwaltung einen Vordruck (Beschäftigungsnachweis) aus einer anderen Gemeinde.

Beschluss

Beschluss:

1.

r Kinder, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, aber bereits den Kindergarten besuchen, gilt die Beitragsfreiheit gem. § 21 KiTaG nicht. In diesem Fall würden die Entgelte für einen Krippenbesuch erhoben.

 

2.

Die beitragsfreie Regelbetreuungs(Uhr)zeit in den Kindertagesstätten der Gemeinde Diekholzen wird für alle gleich von 08.00 bis 16.00 Uhr festgelegt. Darüber hinaus können entgeltpflichtige Sonderöffnungszeiten für Ganztagskinder angeboten werden. Die Betreuung der Halbtagskinder (unter 8 Std./tägl.) ist generell beitragsfrei.

 

3.

Kinder, die gesetzlich beitragsfrei gestellt sind, finden ab dem 01.08.2018 bei der Berechnung der Geschwisterermäßigung keine Berücksichtigung mehr.

 

4.

r die Kinder, die in einer Tagespflege betreut werden, wird § 21 KiTaG analog angewendet. Die Kosten hierfür trägt die Gemeinde Diekholzen.

 

5.

Die Gemeinde Diekholzen behält sich vor, im Einzelfall den angemeldeten Betreuungsbedarf zu überprüfen.

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnisse:

 

alle einstimmig

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