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Auszug - 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Diekholzen über Aufwandsentschädigungen, Ersatz für Auslagen und Verdienstausfall von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr (Entschädigungssatzung Feuerwehr)  

Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen
TOP: Ö 7
Gremium: Rat der Gemeinde Diekholzen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 14.12.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:15 - 19:15   (öffentlich ab 18:30) Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Grundschule Diekholzen
Ort:
2017/211 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Diekholzen über Aufwandsentschädigungen, Ersatz für Auslagen und Verdienstausfall von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr (Entschädigungssatzung Feuerwehr)
   
 
Status:öffentlich  

Wortprotokoll

Herr Ding geht auf die in der aktuellen Entschädigungssatzung derzeit nicht berücksichtigten Funktionen ein.

 

Nicht enthalten ist eine Aufwandsentschädigung für die Kinderfeuerwehrwarte. Da inzwischen in allen Ortswehren Kinderfeuerwehren eingerichtet wurden (Egenstedt ist der Kinderfeuerwehr Söhre angegliedert), wird eine Ergänzung der Satzung für angemessen gehalten. Die monatliche Aufwandsentschädigung soll analog zu den Jugendfeuerwehrwarten 17,00 Euro betragen.

 

Weiterhin wird vorgeschlagen, auch dem Gemeindekleiderkammerwart zukünftig eine Aufwandsentschädigung zu gewähren. Dieser soll analog zum Gemeindesicherheitsbeauftragten, Gemeindeausbildungsleiter sowie Gemeindeatemschutzbeauftragten eine monatliche Entschädigung von 22,00 Euro erhalten.

Beschluss

Beschluss:

Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Diekholzen über Aufwandsentschädigungen, Ersatz für Auslagen und Verdienstausfall von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr (Entschädigungssatzung Feuerwehr) wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

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