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Die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Diekholzen erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der Satzung der Gemeinde Diekholzen über Aufwandsentschädigungen, Ersatz für Auslagen und Verdienstausfall von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr (Entschädigungssatzung Feuerwehr) vom 15.11.2001, zuletzt geändert am 27.02.2003.
Nicht enthalten ist eine Aufwandsentschädigung für die Kinderfeuerwehrwarte. Da inzwischen in allen Ortswehren Kinderfeuerwehren eingerichtet wurden (Egenstedt ist der Kinderfeuerwehr Söhre angegliedert), wird eine Ergänzung der Satzung für angemessen gehalten. Die monatliche Aufwandsentschädigung soll analog zu den Jugendfeuerwehrwarten 17,00 Euro betragen.
Weiterhin wird vorgeschlagen, auch dem Gemeindekleiderkammerwart zukünftig eine Aufwandsentschädigung zu gewähren. Dieser soll analog zum Gemeindesicherheitsbeauftragten, Gemeindeausbildungsleiter sowie Gemeindeatemschutzbeauftragten eine monatliche Entschädigung von 22,00 Euro erhalten.
Eine entsprechende Satzungsänderung ist hierfür erforderlich.
Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Diekholzen über Aufwandsentschädigungen, Ersatz für Auslagen und Verdienstausfall von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr (Entschädigungssatzung Feuerwehr) wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Entwurf der 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Diekholzen über Aufwandsentschädigungen, Ersatz für Auslagen und Verdienstausfall von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr (Entschädigungssatzung Feuerwehr)
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Entwurf Satzungsänderung Entschädigungssatzung Feuerwehr (23 KB) | (70 KB) |