Hilfsnavigation
Quickmenu
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Volltextsuche
Seiteninhalt

Auszug - Jahresabschluss 2013; Ergebnisverwendung und Entlastung der Bürgermeisterin  

Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen
TOP: Ö 6
Gremium: Rat der Gemeinde Diekholzen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 16.11.2017 Status: öffentlich
Zeit: 20:00 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Grundschule Diekholzen
Ort:
2017/187 Jahresabschluss 2013; Ergebnisverwendung und Entlastung der Bürgermeisterin
   
 
Status:öffentlich  

Wortprotokoll

Herr Laugwitz geht kurz auf die wesentlichen Ergebnisse der Jahresrechnung 2013 ein. Der Finanzausschuss und der  Verwaltungsausschuss haben der Vorlage bereits in ihren letzten Sitzungen einstimmig zugestimmt.

 

Weiterer Diskussionsbedarf besteht nicht.

 

Beschluss

Beschluss:

Der vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim geprüfte Jahresabschluss der Gemeinde Diekholzen für das Jahr 2013 wird gemäß § 129 i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 10 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beschlossen.

 

Der im Jahresergebnis 2013 erzielte Überschuss in Höhe von 320.258,11 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

Der im Jahresergebnis 2013 erzielte Überschuss in Höhe von 156.762,35 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

Der Bürgermeisterin wird gemäß § 129 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für den Jahresabschluss 2013 erteilt.

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

zurück nach oben drucken

Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen