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Für das Haushaltsjahr 2013 liegt der vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim geprüfte Jahresabschluss vor.
Die Ergebnisrechnung schließt insgesamt mit einem Überschuss in Höhe von 477.020,46 € ab.
Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis beträgt 320.258,11 €.
Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis beträgt 156.762,35 €.
Bei der Haushaltsplanung 2013 wurde von einem Überschuss von 99.100,00 € ausgegangen, so dass eine Ergebnisverbesserung um 377.920,46 € erreicht werden konnte. Die Ursachen hierfür sind detailliert im Rechenschaftsbericht erläutert.
Der Überschuss ist in der Bilanz zum 31.12.2013 auf der Passivseite unter der Bilanzposition „1.3 Jahresergebnis“ als Teil der Nettoposition ausgewiesen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 erfolgte im Rahmen des § 153 Abs. 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in der Zeit vom 29.05.2017 bis zum 29.06.2017.
Aufgrund des Prüfungsergebnisses wird vom Rechnungsprüfungsamt festgestellt, dass
Der Jahresabschluss 2013 entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Diekholzen. Der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss.
Der Schlussbericht enthält keine Prüfungsbemerkungen. Die Anregungen bzw. Hinweise werden beachtet und in künftige Entscheidungen einbezogen.
Prüfungsseitig bestehen deshalb keine Bedenken, dass der Rat der Gemeinde Diekholzen über den Jahresabschluss 2013 beschließt und der Bürgermeisterin gemäß § 129 NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2013 erteilt.
Dem Gemeinderat wird empfohlen, folgende Rücklagen aus dem Jahresergebnis 2013 zu bilden:
Der vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim geprüfte Jahresabschluss der Gemeinde Diekholzen für das Jahr 2013 wird gemäß § 129 i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 10 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beschlossen.
Der im Jahresergebnis 2013 erzielte Überschuss in Höhe von 320.258,11 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der im Jahresergebnis 2013 erzielte Überschuss in Höhe von 156.762,35 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der Bürgermeisterin wird gemäß § 129 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für den Jahresabschluss 2013 erteilt.
1. Ergebnis- und Finanzrechnung 2013
2. Bilanz zum 31.12.2013
3. Rechenschaftsbericht 2013
4. Schlussbericht gemäß § 156 Abs. 3 NKomVG
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Ergebnis- und Finanzrechnung 2013 (113 KB) | ||||
2 | Bilanz zum 31.12.2013 (816 KB) | ||||
3 | Rechenschaftsbericht 2013 (1716 KB) | ||||
4 | Schlussbericht Jahresrechnung 2013 (10760 KB) |