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Auszug - Richtlinie zur Anwendung des optionalen Widerspruchsverfahrens nach § 80 Abs. 3 Niedersächsisches Justizgesetz (NJG)  

Sitzung des Finanzausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Finanz- und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 15.11.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal der Gemeindeverwaltung Diekholzen
Ort:
2017/190 Richtlinie zur Anwendung des optionalen Widerspruchsverfahrens nach § 80 Abs. 3 Niedersächsisches Justizgesetz (NJG)
   
 
Status:öffentlich  

Wortprotokoll

Herr Laugwitz geht ausführlich auf den Inhalt der Vorlage ein und nennt einige Beispiele hierzu.

 

Von dem Behördenoptionsmodell solle Gebrauch gemacht werden, damit man sich die Möglichkeit nicht nimmt, das Widerspruchsverfahren in begründeten Einzelfällen wieder zuzulassen.

Beschluss

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Diekholzen beschließt die Richtlinie zur Anwendung des optionalen Widerspruchsverfahrens nach § 80 Abs. 3 Niedersächsisches Justizgesetz (NJG) in der vorgelegten Fassung.

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen